Gestaltungsberatung

Zu unserer vielfältigen interdisziplinären Expertise gehören zum Beispiel folgende Fragestellungen:

  • Gestaltung von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen sowie von Unternehmensnachfolgen (hierzu auch nachfolgend unter „Vermögensplanung unter steuerlichen Aspekten“ sowie „Erbrechtliche und erbschaftssteuerliche Planungen und Umsetzung“)
  • Beratungen im Zusammenhang mit M&A Transaktionen
  • Gestaltungen im internationalen Steuerrecht unter Einbeziehung des Außensteuergesetzes und der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Vermögensplanung unter steuerlichen Aspekten; insbesondere mit Immobilien (z.B. Übertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch), mit Familiengesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (GbR, KG, GmbH), mittels „Güterstandsschaukeln“, mit Familien-Stiftungen sowie gemeinnützigen Stiftungen
  • Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Planungen und Umsetzung; u.a. unter Einbeziehung von lebzeitigen Schenkungen, mittels Familiengesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (GbR, KG, GmbH), mit Familien-Stiftungen sowie gemeinnützigen Stiftungen
  • Entwicklung Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Beratung und Betreuung bei der Einführung eines steuerlichen internen Kontrollsystems (steuerliches IKS) oder auch Tax Compliance Management System (TAX-CMS) genannt sowie Prüfung von TAX-CMS gem. IDW PS 980
  • Beratung und Betreuung bei der Einführung eines kommunalen Risikomanagementsystems (RMS) und Prüfung von RMS gem. IDW PS 981 (auch für städtische Beteiligungsgesellschaften)
  • Allgemeine Beratungsleistungen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit von karitativen, kirchlichen, technisch-wissenschaftlichen oder kulturellen Einrichtungen
  • Entwicklung von Konzepten zur Optimierung des steuerlichen Querverbunds, Entwicklung steueroptimierter Transaktionsstrukturen bei Privatisierungen
  • Bearbeitung steuerlicher Spezialfragen, wie z. B. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand