Rechtsdurchsetzung

  • Einholung verbindlicher Auskünfte bei den Steuerbehörden
  • Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der Einlegung von Rechtsmitteln
  • Betreuung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten
  • Strafbefreiende Selbstanzeigen einschließlich Nachdeklarationen in der Einkommensteuer (Kapitaleinkünfte) oder in der Schenkungsteuer (unerkannte (steuerliche) Schenkungen zwischen Ehegatten)